Tagesbetreuung in Basel-Stadt soll einfacher und transparenter werden – die Beiträge an die Eltern sollen erhöht werden

Der Regierungsrat hat die Totalrevision des Tagesbetreuungsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Der Bedarf nach Tagesbetreuungsplätzen für Kinder ist in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen. Um diesen grösseren Bedarf abzudecken, soll die Tagesbetreuung des Kantons in drei wesentlichen Punkten geändert werden. Ziel ist die Gleichbehandlung und finanzielle Entlastung der Eltern sowie die Gleichbehandlung der Tagesheime. Der Begriff Tagesheim wird durch Kindertagesstätte ersetzt.

Das aktuelle Tagesbetreuungsgesetz stammt aus dem Jahr 2003. Seither hat sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder verdoppelt und das Angebot wurde stetig weiter ausgebaut. Damit auch das Gesetz mit dieser Entwicklung Schritt halten kann, soll es in folgenden Punkten geändert werden:

1. Gleichbehandlung und finanzielle Entlastung der Eltern
Alle Eltern erhalten den gleichen Zugang zu freien Plätzen in Kindertagesstätten. Sie können sich den Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte ihrer Wahl selbst suchen oder, falls sie keinen Platz finden, sich einen Betreuungsplatz durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle vermitteln lassen. Die Betreuungsbeiträge an die Eltern werden erhöht. Sie richten sich alleine nach Einkommen und Vermögen der Eltern.
 
2. Gleichbehandlung Kindertagesstätten
Es gelten gleiche Anforderungen an Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen, unter anderem in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Beratungs- und Vermittlungsstelle. Die Steuerung und die Finanzierung dieser Kindertagesstätten werden vereinheitlicht.

3. Vereinfachung System und Transparenz über Angebot, Leistungen und Preise
Das System kennt nur noch zwei Kategorien von Kindertagesstätten: Kindertagesstätten mit und ohne Betreuungsbeiträge. Ein öffentliches Informationssystem gewährleistet Transparenz und ermöglicht den Eltern eine selbstständige Platzsuche.

Nach einer Vernehmlassung im Sommer 2016 wurde der Entwurf des Gesetzes überarbeitet. Der Regierungsrat hat nun die Totalrevision beschlossen und den Gesetzesentwurf an den Grossen Rat überwiesen.

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